Die Polizei rät: Karneval bleibt deutsch

Nachdem die Kölner Polizei dieses Jahr an Silvester mit ihrer fragwürden Praxis des racial profiling, also in diesem Fall der teils stundenlangen Festsetzung hunderter öffentlich via Twitter als “Nafris” bezeichneter Personen am Kölner Hauptbahnhof, bereits massenhafte mutmaßliche Grundrechtsverletzungen begangen hat, lässt ein aktuelles Schreiben der Polizei in Bezug auf den rheinischen Karneval nichts Gutes erwarten.
Darin bringt die Polizei zum Ausdruck, dass sie die Teilnahme von Gruppen Geflüchteter am Karneval als “kritisch” einstufe, da dies “in der Bevölkerung […] zu unerwünschten Wechselwirkungen führt” – offensichtlich eine euphemistische Umschreibung erwarteter rassistischer Übergriffe. Dass solcherlei durch eben genau die politisch motivierten Maßnahmen der Machtdemonstration an Silvester gefördert wird, darauf kommt man bei der Polizei offenbar nicht.

Obgleich die Kölner Polizei trotz anfänglich verhaltener Kritik (etwa durch einzelne Grüne) tagelang für ihre Repressionsmaßnahmen gegen vermeintlich hunderte organisiert angereister “Nafris” gefeiert wurde und man sich bis hin zu Behauptungen verstieg, dass die eingekesselte Personengruppe teils aus dem Ausland zwecks mutmaßlicher Begehung sexueller Übergriffe angereist sei, musste einige Zeit später zurückgerudert werden: Die rassekundlichen Kenntnisse der Beamten ließen wohl doch zu wünschen übrig und so stellte man mit deutlicher Verzögerung fest, dass die weit überwiegende Zahl der im Polizeikessel Festgehaltenen weder aus Nordafrika stammte, noch wurde irgendeiner der Verdächtigten der Übergriffe des Vorjahres registriert. Der Schaden war freilich angerichtet. Ein Lerneffekt scheint nicht eingesetzt zu haben.

Link zur Pressemitteilung des Kölner Flüchtlingsrates

P.S.: Wir planen natürlich weiterhin, auch in diesem Jahr wieder gemeinsam mit hiesigen Geflüchteten den Karneval zu besuchen und hoffen, dabei von einem bestimmten Teil uniformierter Jecken unbehelligt zu bleiben.

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Anhang: Schreiben der Polizei (Der Name des zuständigen Beamten wurde herausgestrichen)

“Betreff: Information zu Karneval 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der vergangenen Woche wurde polizeilicherseits bekannt, dass es im vergangenen Jahr vorkam, dass Betreuer von Flüchtlingen und Asylbewerbern Besuche von Karnevalsveranstaltungen organisiert haben.

Dabei ist uns nicht bekannt, ob diese Initiativen vornehmlich von Betreuungsverbänden von Landes- oder kommunalen Einrichtungen erfolgten.

Aus polizeilicher Sicht sind diese Aktionen eher kritisch zu sehen, da so das massierte Auftreten von Flüchtlingen und Asylbewerbern bei Karnevalsveranstaltungen forciert wird.

Da ebendies in Anbetracht der aktuellen Sicherheitslage in Deutschland, auch aufgrund der Ereignisse bei den vergangenen Jahreswechseln, in der Bevölkerung derzeit – leider zu unerwünschten Wechselwirkungen führt, raten wir davon ab.

Wir bitten um Informationsweitergabe an die Leiter der Landeseinrichtungen.

Dass die kommunalen Einrichtungen auf diese Weise nicht erreicht werden können, ist bekannt und mit dem MIK (A1) abgestimmt.

Entsprechende Weisungen an Leitungen und Betreuungsverbände kommunaler Einrichtungen sind dort nicht erwünscht.

Darüber deuten wir den bisherigen Schriftwechsel so, als sollte auch dieses Jahr wieder in allen Landeseinrichtungen über den Karneval und seinem Hintergrund informiert werden.

Dies könnte mit dem Bemerken versehen werden, dass bei einem Besuch von Karnevalsveranstaltungen oder – umzügen, auch von Einzelpersonen, grundsätzlich damit zu rechnen ist, dass es zu verstärkten Polizei- und Sicherheitskontrollen kommt.

Deshalb raten wir als Polizei den Betroffenen insbesondere dazu, …

– die Kontrollen kritiklos über sich ergehen zu lassen,

– den AKN mitzuführen und

– keine großen Taschen, Rucksäcke oder gefährliche Gegenstände mit
sich zu führen.

Es bietet sich aus unserer Sicht an, diese Hinweise in die mehrsprachigen Hinweisblätter aufzunehmen.

Im Auftrag

XXX
Verbindungsstelle der Polizei zur BR Köln in Flüchtlingsangelegenheiten
Telefon XXX
XXX@polizei.nrw.de

Dienstort:
XXXstraße XX-XX
50667 Köln”

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