Vortrag: Sexuelle Übergriffe , Belästigungen und das Recht

Neben dem Vortrag “Junge, was ist Rape Culture?” (siehe vorheriger Beitrag unten) veranstalten wir in Kooperation mit dem Frauenreferat des AStA am Donnerstag, 23. Juni, um 19 Uhr im Hörsaal 17 (Hauptgebäude der Uni Bonn, Anglistisches Seminar zwischen Hofgarten und Altem Zoll) einen weiteren Vortrag, der sich mit den rechtlichen Aspekten sexueller Übergriffe auseinandersetzt.

Seit Anfang des Jahres wird immer wieder von sexuellen Übergriffen und Belästigungen im öffentlichen Raum berichtet. Gefordert wird das Recht von Frauen vor sexueller Belästigung und die zügige und harte Bestrafungen der Täter. Wie aber sieht jenseits der medialen Empörung und der Vereinnahmung alter feministischer Forderungen durch konservative Kräfte die reale rechtliche Situation aus? Welche Handlungen sind überhaupt strafbar und was hat die aktuelle Debatte um die Reform der Sexualdelikte hiermit zu tun? Der Vortrag beleuchtet die Historie der Sexualdelikte, er stellt die aktuelle Rechtslage bei sexuellen Übergriffen und Belästigungen dar und erläutert die Reformbestrebungen.

Martina Lörsch ist Fachanwältin für Strafrecht in Bonn und setzt sich aktuell als Mitglied in der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes für den bedingungslosen Schutz des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung ein.

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